AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A. Geltungsbereich
1. Für die Geschäftsbedingungen zwischen der Carlos Bimmler & Timo Lückr GbR – We Make Marketing, Kaiserallee 73, 76185 Karlsruhe (nachfolgend “we make marketing”), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ergänzende Regelungen können in dem Angebot von we make marketing festgelegt werden. Bei einem Widerspruch zwischen Regelungen aus dem Angebot und diesen AGB haben stets die Regelungen in dem Angebot Vorrang.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit we make marketing ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost, E-Mail oder Fax) zustimmt.
3. We make marketing ist ein Anbieter für Webdesign und -entwicklung sowie Programmierung und sonstigen digitalen Dienstleistungen. Der konkrete Vertragsgegenstand und die Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus dem Angebot von we make marketing.
4. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot von we make marketing einbezogen, sind Leistungen, die nicht unmittelbar von we make marketing erbracht werden, nicht Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (bspw. Stockmaterial), Produktionskosten (Audio/Video), Übersetzungen, Off-Page-Suchmaschinen-Optimierungen, Domainregistrierungsgebühren, Hostinggebühren, Suchmaschinen-Marketing-Kampagnen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter, sowie bei Angebotserstellung unvorhergesehene Reisekosten.
5. Es bestehen keine Pflichten seitens we make marketing, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt nur auf Wunsch des Kunden gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.
6. We make marketing ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllung einzusetzen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, den Kunden darüber zu informieren.
7. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und damit nicht gegenüber Privatpersonen.
8. Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und gängigen Internetbrowser konfiguriert. Aktuell sind alle Browserversionen, deren Entwicklungsstand nicht älter als 2 Jahre ist. Zukünftige Browserversionen sind somit nicht von der Umsetzung erfasst. Gängig sind Internetbrowser wie Microsoft Edge, Apple Safari, Mozilla Firefox und Google Chrome.
9. Beinhaltet der Vertragsgegenstand die Arbeit mit Fremdsoftware, kann we make marketing nicht zusichern, dass zukünftige Änderungen der Drittsoftware kompatibel zur Leistung von we make marketing sind. Eine Anpassung in der Zukunft zur Herstellung einer möglichen Kompatibilität ist damit nicht Gegenstand des Vertrages, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
10. Der Kunde ist nur berechtigt, den von we make marketing erbrachten Vertragsgegenstand für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Der vereinbarte Zweck ergibt sich aus dem Angebot von we make marketing auf Grundlage des Kunden.
B. Angebot und Vertragsabschluss
1. Ein von we make marketing gegenüber dem Kunden abgegebenes Angebot hat eine Gültigkeit von vier Wochen ab Zusendung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung des Angebots. Dies gilt auch, wenn ein Kunde von sich aus an we make marketing herantritt und zur Abgabe eines Angebots auffordert. 2. Mit der Übermittlung eines weiteren Angebots durch we make marketing an den Kunden verlieren die bisher unterbreiteten Angebote ihre Gültigkeit, sofern sie dasselbe Projekt betreffen.
3. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein von we make marketing abgegebenes Angebot schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) annimmt oder die erste Auftragsrate begleicht. Eine mündliche Zusage des Kunden genügt nicht für einen Vertragsabschluss, es sei denn, we make marketing erbringt die Leistung.
4. Der Gegenstand und Umfang des Vertrages ist im zugrunde liegenden Angebot ausgeführt.
5. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
C. Kosten, Zahlung
1. Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt) ergibt sich aus dem Angebot von we make marketing.
2. We make marketing behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen sowie Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen.
3. Vorschuss-, Zwischen- und Endrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. D. Vertragspflichten des Kunden, Freistellung
1. Der Kunde stellt we make marketing die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung.
2. We make marketing ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist we make marketing für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist we make marketing nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Kunden.
3. Sollten Dritte we make marketing wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich dieser, we make marketing von jeglicher Haftung freizustellen und we make marketing die Kosten zu ersetzen, die we make marketing wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
4. We make marketing erbringt keine Datensicherung. Soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt, ist es die alleinige Pflicht des Kunden, alle seine Daten, Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung soll vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von we make marketing, soweit diese rechtzeitig angekündigt worden sind. Der Kunde verpflichtet sich, selbst erstellte Sicherungskopien nicht auf dem Webserver zu speichern.
5. We make marketing erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde ist damit selbst verpflichtet, die rechtliche Konformität des Vertragsgegenstandes (Grafiken, Logos, Seitenlayout, etc.) zu prüfen. Dies betrifft auch die Absicherung aller datenschutzrechtlich relevanten Aspekte.
E. Leistungserbringung/Leistungsphasen
1. We make marketing erbringt die Leistung in der Regel in drei Phasen: Konzeptphase (E.
2.), Umsetzungsphase (E. 3.), Veröffentlichungsphase (E. 4.).
2. We make marketing erarbeitet unter Mitwirkung des Kunden einen Plan über die zukünftige Struktur und Funktionalität des Vertragsgegenstandes. Das Konzept bildet die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung. Das Konzept wird vom Kunden am Ende freigegeben. Ein u. U. bereits vorvertraglich mit dem Kunden erstelltes Konzept gilt als freigegeben und bildet ebenfalls die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung. 3. Nach Freigabe des Konzepts beginnt we make marketing mit der Umsetzung. Auf Basis des freigegebenen Konzepts erstellt we make marketing einen gebrauchstauglich fertigen Vertragsgegenstand, der die vereinbarten Funktionen enthält. Die Umsetzung wird vom Kunden am Ende freigegeben.
4. We make marketing wird den Vertragsgegenstand nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden übertragen, wo dieser sodann vom Kunden abgenommen wird (Punkt G. dieser AGB). Dies kann durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf ähnliche Weise erfolgen. Der Kunde stellt hierfür we make marketing alle notwendigen Zugangsdaten unverzüglich zur Verfügung.
5. Lehnt der Kunde Vorschläge bezüglich des Konzeptes oder der Umsetzung in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zweimal ab, so hat we make marketing das Recht, den Vertrag zu kündigen und kann die für die Konzeptphase und/oder die Umsetzungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung verlangen.
6. Soweit der Kunde von ihm zugesagte Termine bzw. Leistungszusagen nicht einhält, liegt die darauf begründete Verzögerung der Arbeit nicht in der Verantwortung von we make marketing.
7. Auf Wunsch des Kunden erledigt we make marketing die Anmeldung der Internet-Seiten in Suchmaschine, Web-Kataloge und weitere Online-Medien sowie eine Suchmaschinenoptimierung. Eine Garantie hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann von we make marketing nicht übernommen werden. Über die Aufnahme und Positionierung entscheidet alleinig der Betreiber des jeweiligen Angebotes.
F. Mehraufwand/Änderungswünsche
1. Sollte der Kunde nach Freigabe des Konzepts bzw. der Umsetzung oder nach Abnahme des fertiggestellten Vertragsgegenstandes eine nachträgliche Änderung bzw. Ergänzung verlangen, so ist we make marketing zur Änderung nicht mehr verpflichtet. Gleichwohl kann we make marketing diesem Wunsch nachkommen, wobei eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand bei dieser Änderung/Ergänzung entsteht.
2. Vereinbarte Fertigstellungs- bzw. Veröffentlichungstermine verschieben sich dadurch ebenfalls um einen angemessenen Zeitraum, wobei insbesondere die Arbeitskapazität von we make marketing im Zeitpunkt des Änderungswunsches berücksichtigt werden muss. We make marketing informiert den Kunden über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
3. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass eine Freigabe oder Abnahme noch nicht erteilt wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür bereits erfüllt sind. 4. We make marketing erbringt u. U. auch Leistungen „aus Kulanzgründen“ zunächst unentgeltlich. We make marketing teilt dem Kunden jeweils mit, ob dies mit oder ohne Vorbehalt erfolgt.
G. Abnahme
1. Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per E-Mail oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen seitens des Kunden und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
2. We make marketing hat im Rahmen des vereinbarten Auftrags eine gestalterische und künstlerische Freiheit, soweit keine konkreten Kundenvorgaben vorliegen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch/künstlerischen Gründen verweigert werden, wenn die erbrachte Arbeit mittlerer Art und Güte entspricht.
3. Während der Fertigstellungsphase ist we make marketing berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
4. Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stillschweigende Abnahme dar.
5. Fordert der Kunde we make marketing auf, eine Webseite online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor die vollständige Seite rechtlich überprüft hat.
H. Nutzungsrechte
1. We make marketing überträgt dem Kunden das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt (beabsichtigte Nutzung des jeweiligen Vertragsgegenstandes), ist das Nutzungsrecht begrenzt auf die Nutzung im Internet. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z.B. Druckunterlagen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und/oder Bildaufnahmen, Softwaredaten etc., auch Entwürfe, werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Kunden übertragen.
2. We make marketing verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG). So erfolgt die Namensnennung im Programmiercode und beim Webdesign im Impressum einer Website. 3. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
4. Zieht we make marketing zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird we make marketing deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags nötig sind, zu nehmen.
5. Soweit we make marketing „open source software“ o. ä. zur Erstellung des Vertragsgegenstandes verwendet, gelten die Regelungen dieses Softwareproduktes. Urheberrechte entstehen nur soweit, wie sie nach den jeweiligen Lizenzbedingungen entstehen können. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sich an die jeweiligen Lizenzbedingungen zu halten.
I. Haftung, Gewährleistung
1. We make marketing verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig und vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Preise, Termine, Texte, Übersetzungen). Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Kontrolle der auf der Webseite eingebundenen Inhalte, insbesondere vor und nach der Veröffentlichung neuer oder veränderter Inhalte.
2. Der Kunde verpflichtet sich, we make marketing von Ansprüchen freizustellen, die aus auf der Website falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben resultieren, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
3. Es liegt beim Kunden, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte gewährt sind. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos, Domainnamen und sonstigen Kundenmaterialien haftet we make marketing nicht. Bei konkreten Handlungsanweisungen des Kunden ist dieser für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung nach diesen Anweisungen durch we make marketing verantwortlich.
4. Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch Computerviren, im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version) kann we make marketing nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen von we make marketing, die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu übermitteln.
5. Grundsätzlich kann es bei der Darstellung einer HTML-Webseite bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit der jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.
6. We make marketing übernimmt keine Gewährleistung für eingesetzte Dritt-Software (z.B. WordPress, E-Shops etc.).
Für Änderungen von we make marketing an dieser Software (z.B. Programmierung von Erweiterungen) übernimmt we make marketing keine Haftung. We make marketing haftet nicht für durch Mängel oder Sicherheitslücken an Dritt-Software oder Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden oder für Ausfälle.
7. Die ständige Überwachung der Verfügbarkeit und korrekten Funktion der Webseite ist nicht Aufgabe von we make marketing, sofern nicht anders vereinbart.
8. We make marketing haftet nicht für Ausfälle, die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere Probleme oder Störungen der Internetverbindung, der Verfügbarkeit der Webseite, von Mail-Diensten u.a., für welche die Verantwortung beim Webhosting-Provider bzw. einem Server-Dienstleister liegt.
9. Schadensersatzansprüche gegen we make marketing sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von we make marketing selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
10. Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf von dem Kunden bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Kunden beruhen.
11. Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht we make marketing zu. Ein Recht des Kunden, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
12. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung durch we make marketing, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Mängelansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen und die Leistung gilt als mangelfrei.
13. Der Kunde hat we make marketing soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen. 14. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Softund Hardware durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyseund Beseitigungsarbeiten seitens we make marketing nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht we make marketing zuzurechnen, wird der Kunde we make marketing den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
J. Verwendung der Auftragsergebnisse für Eigenwerbung, Name des Kunden als Referenz
We make marketing behält sich vor, die Vertragsbeziehung und die dort erbrachten Leistungen als Referenz und Eigenwerbung zu nutzen und dazu das Unternehmenslogo/CI sowie ggf. den Kunden als Case-Study auf der Webseite von we make marketing zu thematisieren bzw. zu verwenden. Der Kunde stimmt dieser Nutzung zu und sichert zu, dass we make marketing bspw. auch Screenshots der umgesetzten Arbeit als Referenz verwenden kann.
K. Vertragsauflösung
1. Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Kunden sind bereits erbrachte Teilleistungen gegenüber we make marketing zu erstatten. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte sind unverzüglich an den Grafikdesigner zurückzustellen.
2. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
L. Hinweis zur Datenverarbeitung
1. We make marketing verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
2. Der Kunde kann seine datenschutzrechtlichen Ansprüche (Auskunft, Löschung, etc.) in der Datenschutzerklärung von we make marketing unter https://www.we-makemarketing.com/datenschutzerklaerung im Internet einsehen. M. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe.
2. Für die von we make marketing auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von we make marketing an Dritte übertragen werden.
Stand: 09/2023