Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Carlos Bimmler & Timo Lücke GbR we make marketing Otto Wels Str. 35, 76189 Karlsruhe nachfolgend „we make marketing“, „wir“ oder „Anbieter“

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen we make marketing und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Programmierung, Online Marketing, digitale Beratung, grafische Leistungen für Online und Print, Hosting Leistungen inklusive Speicherplatz, Domain Registrierung und E Mail Postfächern sowie Wartungs und Pflegeleistungen für Websites und IT Systeme.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen.

  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

  4. Textform im Sinne dieser AGB bedeutet mindestens E Mail. Sofern in diesen AGB „schriftlich“ verwendet wird, ist ebenfalls Textform gemeint, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Änderungen dieser AGB, Preise oder sonstiger Vertragsbedingungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Wir weisen in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht hin.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsarten, Leistungsumfang

2.1 Vertragsunterlagen, Rangfolge

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Soweit erforderlich wird der Leistungsumfang durch einen von uns nach dem Onboarding in Textform übermittelten Projektumfang konkretisiert, zum Beispiel durch ein Onboarding Formular oder ein Projektdokument, in dem wesentliche Projektdetails festgehalten werden. Der Projektumfang darf den im Angebot vereinbarten Leistungsumfang nicht erweitern, sondern nur näher beschreiben. Erweiterungen bedürfen einer Change Request Bestätigung gemäß Ziffer 3.

  2. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Individuelles Angebot und Auftragsbestätigung gehen vor dem Projektumfang, Projektplan und Wartungsplan. Diese gehen vor diesen AGB.

  3. Maßgeblich für Art und Umfang unserer Leistungen ist ausschließlich der in den Vertragsunterlagen gemäß Ziffer 2.1.1 dokumentierte Leistungsumfang. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

  4. Vorvertragliche Aussagen, insbesondere in Sales Calls, Telefonaten, Videocalls, Meetings oder über Messenger Dienste wie WhatsApp, sowie Inhalte aus Werbematerialien, Websites oder Social Media Auftritten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in Textform in das Angebot, die Auftragsbestätigung, den Projektumfang oder eine von uns bestätigte Change Request Vereinbarung aufgenommen wurden.

2.2 Leistungsarten, Dienstleistung und Werkleistung

  1. Wir erbringen je nach Leistungsart entweder Werkleistungen oder Dienstleistungen.

  2. Werkleistungen sind insbesondere die Erstellung und Umsetzung von Websites, Templates, Landingpages, Programmierungen, technische Implementierungen, Migrationen und sonstige Leistungen, bei denen ein konkretes Arbeitsergebnis geschuldet ist. Werkleistungen erfolgen mit Abnahme gemäß Ziffer 6.

  3. Dienstleistungen sind insbesondere Beratung, Konzeption, SEO Leistungen, organisches Social Media Marketing, laufende Betreuung, Reporting, Schulungen und vergleichbare Tätigkeiten. Bei Dienstleistungen wird kein konkreter Erfolg geschuldet, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.

2.3 Leistungen Dritter, Tools, Lizenzen

  1. Wir dürfen zur Vertragserfüllung Subunternehmer einsetzen.

  2. Leistungen und Kosten Dritter sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn ausdrücklich vereinbart. Andernfalls trägt der Kunde diese Kosten separat.

  3. Wir setzen Tools und Softwarelizenzen Dritter ein, zum Beispiel Elementor Pro oder vergleichbare Systeme. Bei Einstellung oder Änderung solcher Dienste kann es zu Funktionseinschränkungen kommen. Sofern Lizenzen im Rahmen unserer Agenturlizenzen bereitgestellt werden, enden diese bei Vertragsende oder bei Geschäftsaufgabe, sofern der Kunde keine eigene Lizenz erwirbt.

3. Change Requests, Korrekturen, Mehrleistungen

  1. Maßgeblich ist ausschließlich der vereinbarte Leistungsumfang gemäß Ziffer 2.1.

  2. Änderungswünsche, Erweiterungen, Ergänzungen und Abweichungen vom vereinbarten Umfang, Change Requests, sind nur verbindlich, wenn der Kunde diese in Textform anfragt und wir diese in Textform bestätigen. Vor unserer Bestätigung sind wir nicht zur Umsetzung verpflichtet.

  3. Change Requests sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir rechnen nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz oder nach gesondertem Angebot ab.

  4. Korrekturschleifen sind nur im vereinbarten Umfang enthalten. Sofern im Angebot oder Projektumfang keine Anzahl genannt ist, gelten folgende Korrekturschleifen als inklusive: zwei Korrekturrunden für das Hauptlayout, zwei Korrekturrunden für die Startseite, eine Korrekturrunde je Unterseite. Eine Korrekturrunde bedeutet gebündeltes Feedback in einer Nachricht in Textform durch einen vom Kunden benannten Ansprechpartner. Einzelne Rückmeldungen mehrerer Personen gelten als mehrere Korrekturrunden.

  5. Änderungen, die bereits freigegebene Elemente betreffen, gelten stets als Change Request, auch wenn sie inhaltlich klein erscheinen.

  6. Durch Change Requests und verspätete Feedbacks können sich Projektfristen und Liefertermine verschieben. Neue Termine ergeben sich aus unserer Bestätigung in Textform oder aus einem aktualisierten Projektplan.

  7. Aussagen oder Abstimmungen in Gesprächen oder Messenger Diensten begründen keinen Change Request und keine Leistungspflicht, solange wir den Change Request nicht in Textform bestätigt haben.

4. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung

4.1 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, bis sie vom Kunden angenommen wurden.

  2. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme unseres Angebots in Textform, durch Zahlung einer Rechnung, durch schriftliche Freigabe des Projektumfangs oder spätestens durch Beginn der Leistungserbringung.

4.2 Laufzeit bei Hosting und Wartung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Hosting Leistungen und Wartungs und Pflegeverträge 12 Monate.

  2. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

4.3 Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Beide Parteien können Verträge aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

  2. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist, wenn der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt oder wenn der Kunde rechtswidrige Inhalte verbreitet.

  3. Die außerordentliche Kündigung erfolgt in Textform.

4.4 Keine Nebenabreden, Zusagen, Kommunikationskanäle

  1. Nebenabreden, Zusatzleistungen, Leistungszusagen, Garantien, Kostendeckel oder Terminabsprachen, die nicht in den Vertragsunterlagen gemäß Ziffer 2.1 dokumentiert sind, sind nur wirksam, wenn wir diese in Textform ausdrücklich bestätigen.

  2. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, dass bestimmte Leistungen in Gesprächen, Sales Calls, Telefonaten, Videocalls, Meetings oder über Messenger Dienste, insbesondere WhatsApp, oder in Sprachnachrichten, indirekt angesprochen oder in Aussicht gestellt wurden, sofern diese nicht in Textform von uns bestätigt und in den Leistungsumfang aufgenommen wurden.

  3. Die Kommunikation über WhatsApp oder vergleichbare Messenger kann der schnellen Abstimmung dienen. Sie ersetzt nicht die Textform im Sinne dieser AGB für Leistungsänderungen, Zusatzbeauftragungen, Abnahmen, Kündigungen, Fristsetzungen oder rechtsverbindliche Erklärungen, sofern wir dies nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform bestätigen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrechte

  1. Vergütung, Abrechnungsmodell und Zahlungsplan ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Wir dürfen Vorschüsse und Abschlagszahlungen verlangen.

  4. Bei Zahlungsverzug dürfen wir Leistungen zurückhalten, den Zugang zu Projektergebnissen vorläufig sperren und bei Hosting oder Wartung Leistungen aussetzen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

  5. Nutzungsrechte und Herausgabe von Daten und Arbeitsergebnissen richten sich zusätzlich nach Ziffer 9 und setzen grundsätzlich vollständige Zahlung voraus.

6. Projektablauf, Mitwirkung, Projektpause, Abnahme

6.1 Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der Feedback gebündelt übermittelt.

  2. Liefer und Fertigstellungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Mehraufwand durch verspätete Mitwirkung ist vergütungspflichtig.

  3. Kommt der Kunde mit Mitwirkung länger als 30 Tage in Verzug, dürfen wir das Projekt pausieren. Für die Wiederaufnahme dürfen wir eine angemessene Reaktivierungs und Neuplanungsgebühr verlangen, sofern wir den Kunden hierauf zuvor in Textform hingewiesen haben. Bereits erbrachte Leistungen bleiben abrechenbar.

6.2 Abnahme bei Werkleistungen

  1. Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß sind.

  2. Wir fordern den Kunden zur Abnahme in Textform auf. Der Kunde hat innerhalb von 14 Tagen in Textform abzunehmen oder wesentliche Mängel konkret zu benennen.

  3. Erfolgt keine Reaktion innerhalb der Frist oder nutzt der Kunde das Werk produktiv, gilt die Abnahme als erfolgt.

  4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Hosting Leistungen, Reseller Modell, Domain, E Mail

7.1 Reseller Rolle, Leistungsumfang

  1. Sofern der Kunde Hosting und Domain Leistungen über uns bezieht, handeln wir als Reseller und Vermittler. Die technische Serverinfrastruktur stellt SpeedIT Solutions UG haftungsbeschränkt, www.speedit.org, Hosting Partner.

  2. Leistungsmerkmale ergeben sich aus Angebot und Paketbeschreibung.

7.2 Geltung der AGB des Hosting Partners

Für Hosting, Domain und E Mail Leistungen gelten ergänzend die AGB des Hosting Partners unter www.speedit.org/agb/. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

7.3 Domain Registrierung, Sperre, Transfer

  1. Wir sind bei Domain Registrierung und Pflege Vermittler zwischen Kunde und Vergabestelle. Wir schulden die ordnungsgemäße Antragstellung, jedoch keine Gewähr für Zuteilung, Übertragung oder Bestand der Domain. Es gelten die Bedingungen der Vergabestellen.

  2. Der Kunde garantiert, dass Domain und Nutzung keine Rechte Dritter verletzen und informiert uns über Domainverlust unverzüglich.

  3. Wir dürfen die Aktivierung einer Domain von der vorherigen Zahlung abhängig machen.

  4. Nach Vertragsende hat der Kunde spätestens 14 Tage vor Vertragsende eine Weisung zur Domainübertragung oder Löschung in Textform zu erteilen. Erfolgt keine Weisung, dürfen wir nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist die Domain an die Vergabestelle zurückgeben oder löschen lassen.

  5. Nach Kündigung dürfen wir die Domainfreigabe bis zur vollständigen Zahlung offener Forderungen zurückhalten, soweit gesetzlich zulässig.

  6. Supportleistungen für Domaintransfer oder Wiederherstellung nach Vertragsende sind gesondert zu vergüten, sofern nicht anders vereinbart.

7.4 Verfügbarkeit, Wartungsfenster

  1. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Hosting Leistungen wird nicht geschuldet, sofern kein gesondertes SLA (Service Level Agreement) vereinbart ist.

  2. Notwendige Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

8. Wartungs und Pflegeverträge

  1. Leistungsumfang, Turnus, Reaktionszeiten und enthaltene Maßnahmen ergeben sich aus Angebot und Wartungsplan.

  2. Wartung ist eine Dienstleistung. Wir schulden die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen mit branchenüblicher Sorgfalt.

  3. Updates und Änderungen von Drittanbieter Software können zu Inkompatibilitäten oder Funktionsstörungen führen. Wir haften hierfür nur nach Maßgabe der Ziffer 10.

  4. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind folgende Leistungen nicht Bestandteil von Wartungs und Pflegeverträgen: neue Seiten, neue Funktionen, Designanpassungen, inhaltliche Arbeiten, Texterstellung, Foto und Video Erstellung, SEO Erweiterungen, Conversion Optimierung. Diese Leistungen sind Change Requests gemäß Ziffer 3.

9. Nutzungsrechte, Herausgabe, Referenz

9.1 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von uns erstellten Arbeitsergebnissen, soweit diese individuell für den Kunden erstellt wurden.

  2. Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei uns.

9.2 Herausgabe von Rohdaten und Projektdateien

  1. Eine Herausgabe von editierbaren Arbeitsdateien, Rohdaten, Projektdateien, Quellmaterial, Layoutdateien, Bibliotheken, Elementor Templates, Konfigurations Exporten oder vergleichbaren Zwischenständen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

  2. Rechte und Lizenzen Dritter sind von einer Herausgabe oder Übertragung ausgenommen, soweit eine Übertragung rechtlich oder vertraglich nicht möglich ist.

9.3 Urhebernennung und Referenznutzung

  1. Wir dürfen als Urheber genannt werden, zum Beispiel im Footer oder Impressum, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

  2. Wir dürfen die für den Kunden erstellten Leistungen als Referenz auf unserer Website, Social Media Kanälen oder sonstigen Portalen verwenden, insbesondere durch Nennung des Kundennamens, Verlinkung und Darstellung von Screenshots und Videos, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht, insbesondere bei bestehenden Geheimhaltungsabreden.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Gewährleistung bei Werkleistungen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.

10.2 Haftung, Grundsatz

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.3 Haftungsausschlüsse, typische Fälle

  1. Wir haften nicht für Schäden, die auf unzureichenden, fehlerhaften oder verspäteten Informationen, Inhalten, Freigaben oder Entscheidungen des Kunden beruhen.

  2. Wir haften nicht für das Nichterreichen wirtschaftlicher Ziele, insbesondere Rankings, Reichweiten, Leads oder Umsatz, sofern diese nicht ausdrücklich in Textform als Erfolg geschuldet wurden.

  3. Wir haften nicht für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die durch Drittanbieter Tools, Plugins, Themes, Schnittstellen, Updates oder geänderte API Bedingungen verursacht werden, sofern wir diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

  4. Für Datenverlust haften wir nur, soweit der Kunde seiner Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung nachgekommen ist oder soweit vertraglich geschuldete Backups durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaft durchgeführt wurden. Im Übrigen ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

10.4 Hosting Reseller Haftung

  1. Für Ausfälle oder Störungen, die durch den Hosting Partner verursacht werden, haften wir nur für eigene Vermittlungs oder Anwendungsfehler nach Maßgabe dieser Ziffer 10.

  2. Für Konfigurationsfehler wie DNS, Weiterleitungen, Sicherheitseinstellungen oder E Mail Konfigurationen haften wir nach Maßgabe der Ziffer 10.2. Eine Haftung für Störungen, die der Kunde selbst oder Dritte verursachen, ist ausgeschlossen.

10.5 Haftung in Wartungsverträgen, Haftungsdeckel

  1. In Wartungs und Pflegeverträgen haften wir für Schäden, die direkt und nachweislich durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Nichterfüllung der vereinbarten Wartungsleistungen entstehen, nach Maßgabe der Ziffer 10.2.

  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung in Wartungsverträgen zusätzlich der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der im betreffenden Vertragsjahr gezahlten Wartungsvergütung.

  3. Indirekte Schäden, entgangener Gewinn und Betriebsunterbrechungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Rechtliche Pflichten des Kunden, Freistellung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder zu verbreiten und alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere Anbieterkennzeichnung, Datenschutz, Urheber und Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrechte.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass er an allen bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und räumt uns die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

  3. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter oder sonstigen Rechtsverstößen durch kundenseitige Inhalte, Domains oder Vorgaben entstehen. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts und Anwaltskosten.

12. Datenschutz

  1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung und nach gesetzlichen Vorgaben.

  2. Details sind in unserer Datenschutzerklärung unter https://wemakemarketing.com/datenschutzerklaerung beschrieben.

  3. Im Rahmen des Hostings werden erforderliche Daten an den Hosting Partner weitergegeben. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO besteht.

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand ist Karlsruhe, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Stand: 03.04.2026